Kapitalgesellschaft

Die Bezeichnung Kapitalgesellschaft bezeichnet eben jene Formen einer Gesellschaft, die das Gesellschaftskapital als prägendes Element ansehen und ihre Handlungsweise entsprechend auf die Generierung von Umsatz bzw. Gewinn auslegen.

Der Hauptunterschied von Kapitalgesellschaft zu der anderen Gesellschaftsform, den Personengesellschaften, liegt im Fokus der geschäftlichen Prägung. Bei Personengesellschaften stehen in erster Linie die Gesellschafter im Fokus des gesellschaftlichen Handelns während Kapitalgesellschaften den Gewinn bzw. den Umsatz in den Fokus des Handelns stellen. Das Obligationenrecht kennt drei verschiedene Formen der Kapitalgesellschaft. In der gängigen Praxis sind sowohl die Aktiengesellschaft mit dem Gesellschaftskürzel AG als auch die Kommanditaktiengesellschaft mit dem Kürzel KmAG sowie die GmbH, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, sehr weit verbreitet.

Ein weiterer Unterschied zwischen den Gesellschaftsformen Kapitalgesellschaft und Personengesellschaft stellt Gesellschaftskapital dar. Bei Kapitalgesellschaften ist das Gesellschaftskapital fest fixiert, so dass die Kapitalgesellschaft auch nur mit eben jenem Gesellschaftskapital für ihr Handeln haftbar gemacht werden können. Bei Personengesellschaften haften die Gesellschafter überdies auch noch mit ihrem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten, die die Gesellschaft im Verlauf ihrer Gesellschaftstätigkeit aufnimmt.

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