Gesellschafter

Der Begriff Gesellschafter bezeichnet eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen, die an einer Gesellschaft beteiligt sind oder diese sogar gegründet haben.

Bezüglich der reinen Begriffsdefinition Gesellschafter gibt es keine genaue gesetzliche Regelung, es wird allgemein von einer Bekanntheit ausgegangen. Es gibt allerdings genaue Definitionen und Voraussetzungen für die Gründung einer Gesellschaft, da dieser ein Gesellschaftsvertrag zugrunde liegen müssen. Dieser Gesellschaftsvertrag ist von allen Gesellschaftern zu ratifizieren. Als Gesellschafter gilt dabei jeder anteilige Inhaber eines jeweiligen Geschäftsanteils an der Gesellschaft. Demnach ergibt sich die Definition, dass jede natürliche oder juristische Person als Gesellschafter anzusehen ist, die an dem Unternehmen beteiligt ist.

Es existiert eine sogenannte differenzierende Legaldefinition, die den Gesellschafter von dem Anteilseigner abgrenzt. Als Anteilseigner wird diejenige natürliche oder juristische Person angesehen, die bei einer Aktiengesellschaft als Aktionär beteiligt ist. Bei einem Gesellschafter wird lediglich unterschieden im Bezug auf die Haftung.

zurück zum Lexikon