Personengesellschaft

Eine Personengesellschaft bezeichnet einen geschäftlichen Zusammenschluss von mindestens zwei natürlichen Personen für eine vorher fest definierte operative Tätigkeit.

Der Begriff Personengesellschaft ist als Sammelbegriff zu verstehen, da es in der Schweiz insgesamt drei verschiedene Formen der Personengesellschaft gibt. In der Schweiz gibt es die Kollektivgesellschaft, die Kommanditgesellschaft und die einfache Gesellschaft.
Bei der einfachen Gesellschaft müssen die natürlichen Personen, die die Gesellschaft gründen möchten, nicht zwingend Kaufleute sein. Die eG ist in diesem Sinne auch mehr als reine Rechtsgemeinschaft zu verstehen.

Die Rechtsform der gegründeten Personengesellschaft sollte von den Gesellschaftern vorher sehr gut überlegt gewählt werden, da jede Personengesellschaft andere Haftungsbedingungen für die Gesellschafter mit sich bringen. Auch in der Schweiz kann eine Personengesellschaft Verbindlichkeiten aufnehmen, jedoch tritt sie nicht eigenständige als juristische Person auf.

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