Kapitalerhöhung
Von einer Kapitalerhöhung wird gesprochen, wenn eine Aktiengesellschaft durch Emission von neuen Aktien ihr Eigenkapital erhöht. Die Kapitalerhöhung muss bei der Generalversammlung durch eine 3/4 Mehrheit der anwesenden Aktionäre bestimmt werden. In der Schweiz werden dann mit wenigen Ausnahmen Bezugsrechte ausgegeben.