Bezugsrecht - Bedeutung und Erklärung im Lexikon

Das Bezugsrecht ist das Anrecht eines Altaktionärs auf den Bezug von neuen Aktien bei einer Bezugsrechtsemission. Mit dem Bezugsrecht sollen hauptsächlich die Altaktionäre bei einer Kapitalerhöhung vor einer Verwässerung geschützt werden - diese entsteht bei der Kapitalerhöhung darurch, dass sich die Prozentualen Anteile des Aktonärs verringern.

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