Generalversammlung

Als Generalversammlung wird ein Organ der öffentlich-rechtlichen bzw. privaten Vereinigungen bezeichnet.

Im Schweizer Recht wird die Hauptversammlung als höchstes Organ für juristische Personen wie der Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder Genossenschaften bzw. Aktiengesellschaften, Vereine und Stiftungen angesehen. Auch Körperschaften im öffentlichen Recht verwenden die Generalversammlung um die strategischen Geschicke zu lenken. Die Generalversammlung kann aus Mitgliedern bestehen, die zuvor hierfür eingeladen oder für die Generalversammlung von anderen Mitgliedern gewählt wurden.

Das Organ der Generalversammlung wird ebenfalls in zahlreichen wissenschaftlichen Gesellschaften verwendet, wobei in diesem Zusammenhang zumeist grosse jährliche Tagungen als sogenanntes general assembly gemeint sind. Auf der Generalversammlung werden Beschlüsse gefasst, die im Zusammenhang mit der zukünftigen Ausrichtung des Unternehmens bzw. der Gesellschaft stehen oder alternativ bestehende Ausrichtungen durch das Mehrheitsvotum aller Vertreter der Generalversammlung entsprechend korrigiert. Die Generalversammlung ist somit ein Entscheidungsorgan.

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