Dividende

Als Dividende wird der Gewinnanteil eines Gesellschafters oder Aktionärs bezeichnet, die in gewissen Perioden - zumeist nach Abschluss des Geschäftsjahrs eines Unternehmens - ausgezahlt wird.

Dividenden werden in der gängigen Praxis zumeist von Aktiengesellschaften ausgegeben. Es gibt jedoch auch Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die ihren Gesellschaftern einen Gewinnanteil in Form einer Dividende auszahlen.

Die Verteilungsgewichtung richtet sich dabei stark nach der Anzahl der jeweiligen Anteile, die der Gesellschafter bei der Gründung des Unternehmens bzw. der Marketablierung der Aktie erworben hat. Aktionäre müssen in der Praxis ihren Aktienanteil zur Auszahlung der Dividende in den seltensten Fällen vorlegen, wobei hingegen bei einer GmbH häufiger die Vorlage eines sogenannten Dividendenscheines erforderlich ist.

Die Auszahlung der Dividende richtet sich für gewöhnlich nach der Satzung des Unternehmens. Es ist somit möglich, die Dividendenauszahlung ausfallen zu lassen. Die Rechte aus der Dividendenzahlung verjähren allerdings nach vier Jahren.

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