Sozialhilfe für Einwanderer - Schweiz mit klarem Standpunkt

Im Gegensatz zur EU, die derzeit heftig über die sogenannte Armutszuwanderung debattiert, schafft die Schweiz Klarheit. Haben die Kantone bislang unterschiedlich agiert, wird künftig die einheitliche Regelung durchgesetzt.

Keine Sozialhilfe für arbeitsuchende Einwanderer aus der EU

Die Regelung gibt es zwar schon länger, allerdings konnten die Kantone bisher nach eigenem Ermessen vorgehen: Es gibt in der Schweiz künftig keine Sozialhilfe mehr für Personen und deren Angehörige, die nur zum Zweck der Arbeitssuche aus der EU sowie der Europäischen Freihandelszone in die Schweiz einwandern. Das Bundesamt für Migration stellte aber klar, dass Einwanderer aus der EU, die bereits in der Schweiz gearbeitet haben und dann arbeitslos geworden sind, sich keine Sorgen machen müssten. Sie hätten ein Jahr Zeit, sich eine neue Arbeitsstelle zu suchen. Nach einem fünfjährigen Aufenthalt soll allerdings "die Niederlassungsbewilligung verweigert werden, falls sie in den vorangegangenen 12 Monaten arbeitslos waren", so das Bundesamt.

Strengere Regelungen sollen Klarheit bringen

Wie das Bundesamt weiter mitteilt, soll mit dieser Initiative mehr Klarheit zu den bisherigen Regelungen bezüglich des Anspruches auf Sozialhilfe und die Einwanderung geschaffen werden. Ende 2013 wurden in der Schweiz rund 1,88 Millionenen Einwanderer, davon 1,25 Millionenen aus der EU, Liechtenstein, Island und Norwegen, gezählt. Rund 3,1 Prozent der Einwanderer erhielten im Jahr 2012 Sozialhilfe, der Anteil der Schweizer betrug 2,2 Prozent. Das gesamte Thema Zuwanderung ist Gegenstand eines Referendums am 9. Februar. Die SVP strebt an, die sogenannten Einwanderungsquoten wieder zu aktivieren. Allerdings wird diese Verschärfung der Regelungen zur Gewährung von Sozialhilfe wahrscheinlich ausreichen. 

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