juristische Person
Unter einer juristischen Person wird allgemeinhin eine Körperschaft verstanden, welche als eigenständige Person in rechtlicher Hinsicht handelt und die von mehreren Personen gegründet wurde.
Obgleich die juristische Person nicht den Status einer natürlichen Person inne hat, so besitzt sie dennoch eine Rechtsfähigkeit. Diese Rechtsfähigkeit wird ihr mittels Rechtsordnung verliehen. Durch diesen Umstand wird die juristische Person zur Trägerin von Pflichten und Rechten, aus denen heraus sie interagieren kann. Diese Rechte und Pflichten beschränken sich jedoch auf eben jene Rechte, die nicht von ihrer Wesensart her ausschliesslich natürlichen Personen zustehen. Diese Rechte kann die juristische Person nicht für sich geltend machen.
In rechtlicher Hinsicht wird die juristische Person dennoch gleichbedeutend mit einer natürlichen Person behandelt. Ein sehr schönes Beispiel hierfür ist der gegründete eingetragene Verein, der üblicherweise aus einer Vielzahl von natürlichen Personen besteht und dennoch eine eigenständige juristische Person präsentiert. Die juristische Person ist auch in der Lage zu klagen oder alternativ verklagt zu werden. Anders als bei natürlichen Personen erlangt die juristische Person ihren Status mittels Registereintrag.