Wichtiger Termin für die Kfz-Versicherung - Kündigung versenden

Pünktlich zum 30. 9. müssen in Deutschland die Kündigungsschreiben zur Kfz-Versicherung bei der Versicherungsgesellschaft eingehen, wenn der Vertrag zum 1.1. des nächsten Jahres gekündigt sein soll. In vielen Fällen stimmt dies aber gar nicht, außerdem stehen auch Sonderkündigungsrechte offen.

Versicherungsvertrag genau prüfen

In neueren Verträgen können nämlich durchaus abweichende Termine zur Hauptfälligkeit und damit Kündigung vereinbart sein, was immer wieder für Verwirrung sorgt. Die Frist beträgt regelmäßig drei Monate zum Vertragsablauf, so dass zunächst der Vertrag genau geprüft werden sollte. Außerdem sind bis zum 30.9. die Informationen zur Beitragsentwicklung für das kommende Jahr noch gar nicht verschickt, die meisten Versicherungsnehmer können sich also in aller Ruhe mit den Alternativen am Markt befassen. Gehen die neuen Beitragsrechnungen dann ein, muss genau geprüft werden.

Echte und unechte Beitragserhöhungen

Nur eine echte Erhöhung des Versicherungsbeitrages, zum Beispiel aufgrund von Änderungen bei Typ- und Regionalklassen, begründen ein außerordentliches Kündigungsrecht. Erhöht sich aber der Beitrag wegen einer schadensbedingten Rückstufung in den persönlichen Prozenten, kann nicht außerordentlich gekündigt werden. Zum Vergleich sollten daher immer die auf der Rechnung ausgewiesenen 100-Prozent-Beiträge herangezogen werden. Ist dieser angestiegen, können die folgenden vier Wochen genutzt werden, um den Wechsel in die Wege zu leiten. Das gilt sogar, wenn die neue Rechnung erst am Jahresanfang eingeht, denn der Vertrag muss rückwirkend zur Hauptfälligkeit aufgehoben werden. 

Kfz-Versicherung - genau vergleichen 

Der Wechsel einer Autoversicherung ist sehr leicht über diverse Versicherungsvergleiche zu erledigen. Allerdings bewirkt ein Gespräch mit dem bewährten Versicherer manchmal Wunder, denn insbesondere langjährig schadensfreie Versicherungskunden können auch auf diesem Weg einen schönen Rabatt aushandeln.

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