Revision / Wirtschaftsprüfung Zürich Schweiz
Sie sind verantwortlich für eine Schweizer Aktiengesellschaft, eine GmbH, eine Genossenschaft, eine Kommanditaktiengesellschaft, einen Verein oder eine Stiftung, dann müssen Sie sich zwangsläuftig mit dem Thema Revision und Wirtschaftsprüfung beschäftigen!
Nach dem neuen Gesellschaftsrecht sind sämtliche oben aufgeführten Rechtsformen verpflichtet, die Geschäftsbücher jährlich einer Revision zu unterziehen. Wir sprechen hier von der ordentlichen und der eingeschränkten Revision.
Entscheidend für die Art der Revisionspflicht ist die Grösse Ihres Unternehmens. Publikumsgesellschaften und volkswirtschaftlich bedeutende Unternehmen werden nach der ordentlichen Revision geprüft. Hier wird ein IKS verlangt - dies ist ein internes Kontrollsystem. Weiter sind Berichte mit vorgegebenen Inhalt von der Revisionsstelle an den Verwaltungsrat Pflicht. Unsere Wirtschaftsprüfer stehen Ihnen in diesen wichtigen Aufgaben gerne unterstützend zur Seite.
Für kleinere Unternehmen reicht eine eingeschränkte Revision. Diese ist wesentlich weniger umfangreich als die Ordentliche.
Grundsätzlich müssen aber bei beiden Prüfungen Angaben über die Durchführung einer Risikobeurteilung gemacht werden. Die Unternehmen müssen über Ihr internes Riskmanagement berichten.
Kleine Unternehmen können unter gewissen Voraussetzungen gänzlich auf eine Revision verzichten.
Gerne informieren wir Sie, ob Ihr Unternehmen eventuell auch auf eine Revision verzichten kann.