Verwaltungsrat

In der Schweiz stellt der Verwaltungsrat das oberste Organ der Exekutive, welches die Führung aller geschäftlichen Aktivitäten einer Aktiengesellschaft übernimmt.

Einschränkend sei gesagt, dass dem Verwaltungsrat lediglich dann die Führung der Geschäfte obliegt, sofern keine Generalversammlung als Legislative der Aktiengesellschaft eine Zuständigkeit hat. Der Verwaltungsrat hat unübertragbare sowie unentziehbare Aufgaben und kann die Geschäftsleitung der Oberleitung in keinem Fall übertragen. Es ist jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben, dass eine AG eine Geschäftsleitung einsetzt. Bei derartigen Fällen wird von einer sogenannten "kleinen Aktiengesellschaft" gesprochen.

Der Verwaltungsrat hat in der gängigen Praxis für gewöhnlich einen Präsidenten, dessen Befugnisse mit denen des Verwaltungsrates gleichgesetzt sind. Als VR-Präsident hat jedoch dieser das Recht des Stichentscheids. Der Präsident wird direkt vom Verwaltungsrat gewählt und ist, ebenso wie jedes andere Mitglied des Verwaltungsrates, persönlich für sein Handeln haftbar.

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