Rechtsformen in der Schweiz

Die Rechtsform eines Unternehmens wird bereits bei der Firmengründung durch die Gründerpersonen festgelegt und beschreibt den rechtlichen Rahmen, in dem sich das Unternehmen im Zuge seiner späteren Tätigkeit zu bewegen hat.

Die Rechtsform gibt dem Unternehmen die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die spätere Handlungsweise, da sich sowohl die Rechte als auch die Beschränkungen im Hinblick auf die Haftung bei den einzelnen Rechtsformen zum Teil gravierend voneinander unterscheiden. Die 4 häufigsten Rechtsformen in der Schweiz sind die Einzelfirma, GmbH, Aktiengesellschaft AG und die Kollektivgesellschaft. Die Gesellschafter sollten sich im Vorwege der Gründungsphase sehr genaue Gedanken über die gewünschte Rechtsform machen und diese im Hinblick auf das spätere Tätigkeitsfeld der Gesellschaft gut überlegt auswählen.

Entscheidend für die Wahl der Rechtsformen in der Schweiz ist auch die Art des unternehmerischen Handelns sowie dessen Zielsetzung. Soll das Unternehmen als Kapital- oder Privatgesellschaft tätig sein und in welchem Umfang soll das Unternehmen gegenüber etwaigen Gläubigern haften. Auch die Stellung der Gesellschafter spielt hierbei eine wichtige Rolle. Die Rechtsform des Unternehmens regelt zudem auch die Eigentumsverhältnisse sowie die Risikoverteilung der unternehmerischen Tätigkeit nebst dem steuerlichen Rahmen.

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