Offene Handelsgesellschaft bzw. Kollektivgesellschaft

Die Offene Handelsgesellschaft ist eine Rechtsform aus dem Gebiet der Personengesellschaften in Deutschland. Das Merkmal der OHG ist die Tatsache, dass der Gesellschafter sowohl mit seinem geschäftlichen als auch mit dem privaten Vermögen für die Handlungsweisen der Gesellschaft haftet.

Obgleich die OHG zu der Gruppierung Personengesellschaften gezählt wird, so liegt der Fokus eindeutig auf den Eigenschaften. Die Offene Handelsgesellschaft ist - im Gegensatz zu manch anderen Personengesellschaften - keine eigenständige juristische Person. Dennoch hat sie eine Rechtsfähigkeit, da sie sowohl Verbindlichkeiten aufnehmen als auch per Gerichtsverfahren verklagt werden kann. In der Schweiz ist die OHG vergleichbar mit der Kollektivgesellschaft, da auch die Kollektivgesellschaft keine Haftungsbeschränkung kennt und durch einen Gesellschaftsvertrag gegründet wird.

Anders als bei der Schweizer Kollektivgesellschaft muss der Gesellschaftervertrag bei der OHG durch einen schriftlichen Vertrag als Willenserklärung aller Gründungskaufmänner, den späteren Gesellschaftern, niedergelegt werden. Bei der Kollektivgesellschaft bedarf dieser Vertrag keiner besonderen Form. Die OHG in Deutschland wird dabei ebenso wie die Schweizer Kollektivgesellschaft im Handelsregister eingetragen und handelt daraufhin ein Stück weit eigenständig.

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