Namensaktie

Im Gegensatz zu Inhaberaktien lauten die Namensaktien auf eine Person, welche auch im Aktienregister oder Aktienbuch namentlich eingetragen sein muss. 

Beim Übertrag von Namensaktien müssen die Aktien zediert werden, das bedeutet, der Besitzwechsel muss auf der Aktie festgehalten werden und vom alten Besitzer sowie vom Verwaltungsrat unterschreiben werden. Dieser Vorgang muss auch im Aktienbuch schriftlich festgehalten werden.
 

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