Abnutzbare Wirtschaftsgüter - Bedeutung und Erklärung im Lexikon

Mit dem Begriff abnutzbare Wirtschaftsgüter werden eben jene Güter eines Unternehmens bezeichnet, die sich über einen sehr langen Zeitraum abschreiben lassen.

Der Begriff beschreibt bereits mit seinem Namen seinen Hintergrund, da die Güter im Verlauf der wirtschaftlichen Nutzung eine Abnutzung erfahren. Dieser Umstand ermöglicht es dem Unternehmen, eine steuerliche Abschreibung im Hinblick auf die Nutzungsdauer vorzunehmen. Bezüglich der Beschaffenheit der abnutzbaren Wirtschaftsgüter gibt es keinerlei Vorgaben, in der gängigen Praxis jedoch handelt es sich zumeist um einen Fuhrpark oder um eine Büroeinrichtung.

Da diese beiden beispielhaften abnutzbaren Wirtschaftsgüter vollständig in das gesamte Anlagevermögen des Unternehmens eingerechnet werden, erfahren sie eine Verschlechterung ihres Zustandes durch die Nutzung. Als Gegenpart der abnutzbaren Wirtschaftsgüter wird von den Unternehmen das Umlaufvermögen angegeben, welches sich natürlich ebenfalls ständig verändert. Das Umlaufvermögen ist jedoch ausdrücklich nicht Teil der abnutzbaren Wirtschaftsgüter.

Grund und Boden sowie Wertpapiere eines Unternehmens sind gesetzlich nicht abnutzbar, da diese beiden Anlageformen nicht in den Bereich des regelmässigen Wertverzehrs eingerechnet werden.

abnutzbare Wirtschaftsgüter: Dies gehört dazu

  • immaterielle Wirtschaftsgüter (Geschäftswert oder Firmenwert)
  • bewegliche Wirtschaftsgüter (Sachen, Tiere)
  • Gebäude und Gebäudebestandteile
  • unbewegliche Wirtschaftsgüter

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