Gründung Holding Schweiz
Da für eine Holding in der Schweiz nach dem Doppelbesteuerungsabkommen die Dividenden quellsteuerfrei sind, erfreut sie sich bei ausländischen Investoren großer Beliebtheit.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf - wir informieren Sie gerne über das Steuermodell der Holding in der Schweiz. Sollte eine Holding in der Schweiz für Sie Sinn machen, dann unterstützen wir Sie selbstverständlich auch gerne bei der Gründung der Gesellschaft.
Für ausländische Investoren bieten wir einen interessanten "Rundum Service" an. Hier können sind folgende Pakete als Zusatzdienstleistung buchen:
- Gründung der Holding in der Schweiz
- Eröffnung eines Bankkontos für Ihre neuen Schweizer Holding
- Firmenadresse in verschiedenen Kantonen
- Büroservice mit Telefonservice und komplettem Backoffice
- Buchhaltung
- Stellung eines treuhänderischen Verwaltungsrates
- Ausarbeitung und Erstellung von Aktionärbindungsverträgen
- uvm.
Vereinbaren Sie sofort ein kostenloses Beratungsgespräch zum Thema Gründung Holding Schweiz