Am Sonntag wird abgestimmt - Unsinn oder nicht?

Am 24.11.2013 haben die Stimmbürger die Wahl: Soll es einen neuen Steuerabzug geben, wenn Eltern ihre Kinder zu Hause betreuen? Die Meinungen dazu fallen schon im Vorfeld sehr unterschiedlich aus.

Steuerliche Entlastung für Eltern

Dass Kinder für Familien auch mit höheren finanziellen Belastungen verbunden sind, wird bisher sowohl vom Bund als auch von den Kantonen mit Abzugsbeträgen honoriert. Die Höhe der kantonalen Festlegungen reicht dabei von 4.800 bis 12.800 CHF, der Abzug bei der Bundessteuer beträgt 6.500 CHF. Voraussetzung ist, dass die Kinder das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder sich darüber hinaus in einer Ausbildung befinden und nicht mehr als 24.000 CHF eigenes Einkommen pro Jahr erzielen. Darunter zählen, im Gegensatz zu Alimenten, zum Beispiel Stipendien oder auch Lohn.

Weitergehende Steuererleichterungen seit 2011

Darüber hinaus wurden direkte Steuerabzüge ermöglicht, die zum einen eine Reduzierung des Steuerbetrages in Höhe von 251 CHF pro Kind für Eltern ermöglichen, zum anderen die externen Kinderbetreuungskosten mit Abzügen bis zu 9.200 CHF bei der Bundes- und bis zu 3.100 CHF bei der kantonalen Steuer (Beispiel: Bern) auffangen sollen. Hier setzt nun die SVP-Familieninitiative an, die diese Abzüge auch Eltern zukommen lassen möchte, die ihre Kinder selbst betreuen. Die kritischen Stimmen mehren sich allerdings, denn mit sechs Finanzdirektorinnen meldeten sich ausgesprochene Fachfrauen zu Wort. Beatrice Simon, Barbara Janom Steiner, Eva Herzog, Laura Sadis, Ursula Gut und Rosemarie Widmer Gysel reklamierten, dass sich zum einen Arbeit weiter lohnen müsse und zum anderen das Ansinnen gar nicht finanzierbar wäre. Nun bleibt das Wahlergebnis abzuwarten. 

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