Absage an Provisionen: Honorar-Anlageberater wird zum anerkannten Beruf

Finanzberater stehen in keinem allzu guten Ruf - und das hat seine Gründe: Provisionsabhängige Beratung ist einseitige Beratung, der tatsächliche Kundennutzen erhält dabei nicht die erwünschte Priorität. Mitte 2014 soll jedoch in Deutschland ein neues Gesetz in Kraft treten, welches den Honorar-Anlageberater zum anerkannten Beruf erhebt. Ein Beruf, der nicht nur die erforderliche Qualifikation voraussetzt, sondern auch die notwendige Objektivität bei der Beratung.

Provisionsbasierte Beratung: Kostenlos kann teuer sein

Es sind paradoxerweise immer die kostenlosen Anlageberatungen, bei denen der Kunde letztlich nicht weiß, was er dafür bezahlt. Laut Verbraucherschützern sind dies im Endeffekt auch noch die teuersten Beratungen, denn das Gros der Provisionen und Gebühren, die an den Finanzberater gehen, zahlt letztlich der Kunde. Das soll sich nach dem Willen der Bundesregierung jedoch bald ändern, und zwar durch die Einführung des geschützten Berufs des Honorar-Anlageberaters.

Der Unterschied zur Provisionsberatung ist schnell erklärt: Bei der Honorarberatung zahlt der Kunde für genau das, was er wünscht, nämlich eine objektive Beratung. Hier soll also gar nicht erst der Eindruck vermittelt werden, die Dienstleistung sei kostenlos. Im Gegenzug darf der Kunde eine objektive Beratung erwarten, bei der ausschließlich sein Nutzen im Vordergrund steht. Mehr noch: Werden Produkte vermittelt, die an Provisionen gekoppelt sind, müssen diese an den Kunden weitergeleitet werden.

Welche Anforderungen muss ein Honorarberater erfüllen?

Gegenüber Anlageberatern auf Provisionsbasis müssen Honorarberater über einen besseren Überblick verfügen, was die Unternehmen und deren Angebotspalette betrifft. Nur so ist es möglich, das für den Kunden beste Produkt zu finden. Die Beratung darf sich also nicht auf Finanzprodukte einiger weniger Unternehmen beschränken. Darüber hinaus muss die Beratung grundsätzlich und ausschließlich auf Basis der Kundenvergütung erfolgen. Jedwede Zuwendungen müssen an den Kunden weitergeleitet werden, Provisionen sind damit passé. Zudem müssen gewerberechtliche Erlaubnis- und Eintragungspflichten im IHK-Register erfüllt werden.

Mit dem Beruf des Honorarberaters wurde von Seiten der Bundesregierung ein großer Schritt in Richtung Verbraucherschutz getan. Anlageberatung ist schließlich Vertrauenssache und nur Honorarberater, die nicht auf möglichst große Provisionen aus sind, können diesem Anspruch wirklich gerecht werden.

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