Revisionsstelle

Mit der Bezeichnung Revisionsstelle wird eine unabhängige Prüfungsstelle bezeichnet, die bei einem Unternehmen sowohl die Buchhaltung als auch die Jahresrechnung überprüft und überdies sicherstellt, dass die Anträge, die an die GV bezüglich der Verwendung vom Jahresgewinn mit den gesetzlichen Statuten sowie Vorschriften einhergeht.

Das Wort Revision stammt ursprünglich aus dem Latein und kann wörtlich mit dem Wort Überprüfung übersetzt werden, was auch ziemlich genau dem Aufgabengebiet der Revisionsstelle entspricht. Aus diesem Grund muss de Revisionsstelle auch eine vollständige Einsicht in die unternehmerischen Geschäftsunterlagen erhalten. Dies steht ihr aufgrund der gesetzlichen Grundlage auch zu. Weiterhin muss beachtet werden, dass die sogenannten Revisoren völlig unabhängig von dem Verwaltungsrat sowie einem etwaigen Mehrheitsaktionär sind.

Für die Revision eines börsennotierten Aktienunternehmens sind überdies spezielle Anforderungen an den Revisor zu stellen, so dass diese Aufgaben nicht von Jedermann durchgeführt werden kann.

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