Quellensteuer

Die Quellensteuer ist in der Schweiz gemäss des Schweizer Steuerrechts eine wahre Besonderheit, da die Schweiz keine generelle Erhebung der Quellensteuer an sich kennt. Vielmehr wird die Quellensteuer lediglich bei einem ganz bestimmten Kreis von Steuerpflichtigen angewandt.

Die Quellensteuer wird in der Schweiz lediglich für Personen erhoben, die eine ausländische Staatsbürgerschaft und keinerlei Niederlassungsbewilligung der Klasse C innehaben. Bei derartigen Personen wird das Erwerbseinkommen, die sogenannte finanzielle Quelle, mit der Quellensteuer besteuert.

Beachtet werden sollte allerdings, dass die Quelle der Einkünfte in der Schweiz liegen muss. Aus diesem Grund können sowohl juristische als auch natürliche Personen der Quellensteuerpflicht unterliegen. Im Gegensatz zu anderen europäischen Staaten ist die Quellensteuer definitiv, sie wird somit nicht als nachträgliche Veranlagung erhoben. Auf diese Weise variierte auch die Höhe der zu zahlenden Leistungen des Steuerpflichtigen.

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