Organisationsstrukturen

Mit dem Begriff Organisationsstrukturen werden die unternehmenseigenen Hierarchien bezeichnet, die für die unternehmerische Bearbeitung der Kerntätigkeit erforderlich sind.

Ein Kernelement der Organisationsstrukturen bildet der Umstand, dass es sich in den gängigsten Fällen um mehrere Ebenen handelt. Damit der reibungslose Ablauf der Kerntätigkeit gewährleistet wird ist es erforderlich, eine Grundstruktur in die unternehmerische Tätigkeit zu bekommen. Die Kernsäulen der Organisationsstruktur bilden sowohl die Information als auch die Gemeinschaft.

Die allgemeingültig als anerkannt angesehene Definition der Organisationsstruktur legt fest, dass es sich um festverbindliche und unbefristete Regeln handelt. Diese Regeln legen gleichsam die Zuständigkeiten der einzelnen Ebenen eines Unternehmens fest und regulieren auch die Interaktion der einzelnen Ebenen untereinander. Eine Organisationsstruktur findet sich nicht nur auf der Ebene der freien Wirtschaft, sondern vielmehr auch in den öffentlichen Bereichen der Politik sowie sämtlichen öffentlichen Ämtern.

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