Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer, kurz MwSt, gehört zu den Bereichen der indirekten Steuern. In der Schweiz bildet die vom Bund auf der Grundlage des Artikel 130 der Bundesverfassung erhobene Steuer die Nachfolge der bis zum 01.01.1995 geltenden Warenumstatzsteuer (WUst)

Für die Höhe der Mehrwertsteuer gibt es in der Schweiz drei verschiedene Sätze. Der normale Satz liegt bei 8 Prozent während der reduzierte Satz bei 2,5 Prozent liegt. Ein Sondersatz in Höhe von 3,8 Prozent wird auf die sogenannten Beherbergungsdienstleistungen erhoben. Steuerpflichtig können sowohl natürliche als auch juristische Personen sowie Personenzusammenschlüsse sein. Die reine Gewinnausrichtung ist für die Steuerpflicht nicht massgeblich, vielmehr ist für die Befreiung von der Steuerpflicht die Umsatzgrenze entscheidend.

Sofern eine juristische Person oder ein Personenzusammenschluss die Einkommensgrenze von 100´000 Franken nicht überschreitet, so gilt sie als steuerbefreit. Eine Besonderheit in der Schweiz ist der Umstand, dass es auch möglich ist, mehrere Unternehmen auf Antrag gleichermassen als eine Person zu besteuern. Diese Praxis nennt sich Gruppenbesteuerung, allerdings sollte dabei beachtet werden, dass es für Sport- sowie Kulturvereine gesonderte Steuerregeln gibt.

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