Gewinnbeteiligung

Unter der Gewinnbeteiligung wird die finanzielle Beteiligung der Mitarbeiter am Gewinn des Unternehmens verstanden, die zumeist nach einem überaus erfolgreichen Geschäftsjahr unabhängig vom Tariflohn gezahlt wird.

Die Grundlage für die Gewinnbeteiligung stellt in der gängigen Praxis nicht die unternehmerische Kostenrechnung dar, da die Gewinnbeteiligung zumeist in Verbindung mit der Höhe des Unternehmenserlös gesehen wird. Würde die Gewinnbeteiligung von der Kostenrechnung abhängig gemacht werden, so würde die Mitarbeitermotivation merklich darunter leiden. Überdies wird die Gewinnbeteiligung in Abhängigkeit von der unternehmerischen Rechtsform ausgeschüttet, so dass die Gewinnbeteiligung nach Köpfen oder in einer anderweitigen Verteilungsform gewährt wird. So ist es nicht unüblich, dass bei Aktiengesellschaften die Höhe der Gewinnbeteiligung an die jeweilige Aktiengattung gekoppelt ist. In diesem Fall darf die Gewinnbeteiligung jedoch nicht mit der Aktiendividende verwechselt werden.

Zahlreiche Unternehmen nutzen die Gewinnbeteiligung als Instrument der Mitarbeitermotivation.

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