Geschäftsleitung

Mit der Bezeichnung Geschäftsleitung wird das Organ eines Unternehmens bezeichnet, in welchem die unternehmerisch-operativen Entscheidungen getroffen werden.

In der gängigen Praxis wird der Begriff Geschäftsleitung sehr gern synonym für die Arbeit der Geschäftsführung verwendet. Es muss allerdings auf den Unterschied zwischen der Geschäftsleitung und der Geschäftsführung deutlich hingewiesen werden. An dem Organ der Geschäftsleitung können auch juristische oder natürliche Personen beteiligt sein, denen nicht die Aufgabe der Geschäftsführung zuteil kommt und die nicht mittelbar an den Entscheidungsprozessen des Unternehmens beteiligt sind. Somit ist der Begriff Geschäftsleitung bezeichnend für ein völlig eigenständiges Organ nach Schweizer Recht, welches unmittelbar in die Tätigkeitsprozesse der Geschäftsführung involviert ist.

Die Geschäftsleitung an sich hat jedoch keine massgeblichen Einflüsse auf die Arbeit der Geschäftsführung. Auch in Umkehrrichtung verhält es sich gleichermassen, die Geschäftsleitung wird in ihrer Tätigkeit für das Unternehmen von der Geschäftsführung nicht beeinflusst. Es mag Unternehmen geben, bei denen diese beiden Prozessorgane gleichermassen ineinander fliessen, in der gängigen Praxis ist dies jedoch eher unüblich.

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