Gründung Einzelfirma Schweiz

Die Gründung einer Einzelfirma ist in der Schweiz keinen ungewöhnlichen Regularien unterworfen.
Nichtsdestotrotz unterstützen unsere Berater Sie gerne beim Erstellen der Unternehmensstruktur und wir beraten Sie auch im laufenden Geschäftsprozess bei sämtlichen Herausforderungen welche die Administration einer Gesellschaft mit sich bringt.

Was ist bei der Gründung einer Einzelfirma in der Scheiz zu beachten?

  • In Ihrem Firmennamen muss zwingend Ihr Familienname erscheinen
    (z.B. Meyer Gartenbau)
  • Ab einem Jahresumsatz von 100'000.- CHF müssen Sie die Einzelfirma im Handelsregister eintragen lassen. Wir empfehlen aber dies in jedem Falle zu tun - Oft wird von gewissen Firmen und Instituten wie zum Beispiel Banken, Versicherungen, Telekommunikationsunternehmen usw ein Handeslregisterauszug als Bedingung für eine Geschäftsbeziehung gestellt.

Unter gewissen Umständen kann die Gründung einer Einzelfirma in der Schweiz absolut Sinn machen. Man sollte sich vor der Gründung aber auch der Nachteile bewusst sein:

Die Grösste Gefahr bei der Einzelfirma ist die uneingeschränkte Haftung des Inhabers - Eine Einzelfirma kann Sie im schlimmsten Fall also persönlich ruinieren!
Des weiteren haben Sie in wirtschaftlich schlechten Zeiten keinen Anspruch auch Arbeitslosenunterstützung - auch dies kann zu einem wirtschaftlichen Schaden führen.

Wir empfehlen Ihnen auf jeden Fall, bevor Sie sich für die Gründung einer Einzelfirma in der Schweiz entscheiden, ein persönliches Beratungsgespräch bei uns zu vereinbaren, um die richtge Gesellschaftsform für sich zu klären.

 

Gründung Einzelfirma