Gründung einer Stiftung in der Schweiz

Für die Gründung einer Stiftung in der Schweiz muss das Vermögen für einen bestimmten Zweck eingesetzt werden. Der Zweck der Stiftung wird durch den Stifter in der Stiftungsurkunde festgelegt.

Für die Gründung einer Stiftung in der Schweiz ist kein Wohnort in der Schweiz notwendig und jede juristische oder natürliche Person kann als Stifter agieren.

Interessant zu wissen ist, dass bei der Gründung der Stiftung in der Schweiz das Vermögen einer Gesellschaft oder einer Person, welches auf die Stiftung übertragen wird, von den Steuerbehörden als Schenkung qualifiziert wird und in den meisten Kantonen folgedessen Schenkungssteuer auslöst, ausgenommen im Kanton Schwyz.

Je nach Zweck der Stiftung wird sie entweder als Stiftung, oder als Holding-Gesellschaft besteuert.

Gerne beraten unsere Mitarbeiter Sie hinsichtlich der Gründung einer Stiftung in der Schweiz unterstützen Sie selbstverständlich auch bei allen weiteren Belangen zu diesem Thema.

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